Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Martfeld

Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27327
Vorwahl
04255
Adresse der Verbandsverwaltung
Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen 27327 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Brandheide, Bngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf, Brandheide, Büngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf
Adressen:
1. Gemeindebüro Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld

2. Ordnungsamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld

3. Bauamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld
Gemeinde Martfeld – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.