Marth ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Eichsfeld und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
326 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37318
Vorwahl
036081
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Marth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marth, Hauptstraße 1, 12345 Marth
2. Bürgeramt Marth, Rathausplatz 2, 12345 Marth
3. Ordnungsamt Marth, Bahnhofstraße 3, 12345 Marth
Gemeinde Marth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Marth, betreffend das Gewerbegebiet „Auf dem Sauborn“, wurde im September 2021 finalisiert. Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Marth vom 5. November 2020 eingeleitet. Der Vorentwurf wurde im April/Mai 2021 öffentlich ausgelegt, und nach Vorliegen aller Stellungnahmen wurde der Plan überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde im September 2021 erneut öffentlich ausgelegt. Das Ziel ist, die brachliegenden Flächen des ehemaligen LPG-Geländes in Gewerbeflächen umzuwandeln, um Leerstand und Verfall zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.