Marth ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Eichsfeld und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
326 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37318
Vorwahl
036081
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Marth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marth, Hauptstraße 1, 12345 Marth
2. Bürgeramt Marth, Rathausplatz 2, 12345 Marth
3. Ordnungsamt Marth, Bahnhofstraße 3, 12345 Marth
Gemeinde Marth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Marth, betreffend das Gewerbegebiet „Auf dem Sauborn“, wurde im September 2021 finalisiert. Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Marth vom 5. November 2020 eingeleitet. Der Vorentwurf wurde im April/Mai 2021 öffentlich ausgelegt, und nach Vorliegen aller Stellungnahmen wurde der Plan überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde im September 2021 erneut öffentlich ausgelegt. Das Ziel ist, die brachliegenden Flächen des ehemaligen LPG-Geländes in Gewerbeflächen umzuwandeln, um Leerstand und Verfall zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.