Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marxheim

Marxheim ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
2648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86688
Vorwahl
09097
Adresse der Gemeinde
Pfalzstr. 2, 86688 Marxheim
Pfalzstr. 2, 86688 Marxheim 86688 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bruck, Erlhöfe, Graisbach, Lechsend, Neuhausen, Bruck, Erlhöfe, Graisbach, Lechsend, Neuhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marxheim, Hauptstraße 1, 86687 Marxheim
2. Bürgeramt Marxheim, Hauptstraße 2, 86687 Marxheim
3. Ordnungsamt Marxheim, Bahnhofstraße 3, 86687 Marxheim
Gemeinde Marxheim – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.