Marzling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising, etwa vier Kilometer nordöstlich von Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3237 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85417
Vorwahl
08161
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brunnhofen, Eixendorf, Großenviecht, Hirschau, Oftlfing, Riegerau, Rudlfing, Unterberghausen, Brunnhofen, Eixendorf, Großenviecht, Hirschau, Oftlfing, Riegerau, Rudlfing, Unterberghausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marzling, Hauptstraße 12, 85417 Marzling
2. Standesamt Marzling, Hauptstraße 12, 85417 Marzling
3. Finanzamt Freising, Bahnhofstraße 1, 85354 Freising
Gemeinde Marzling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.