Massen-Niederlausitz (niedersorbisch Mašow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster im Süden Brandenburgs und Verwaltungssitz des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz).
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
1864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
03238,03246 (Babben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03531, 035324 (Babben)
Adresse der Gemeinde
Adressen:
1. Landratsamt Oberspreewald-Lausitz
Heinrich-Heine-Straße 1
01968 Senftenberg
2. Stadtverwaltung Cottbus
Hauptmarkt 1
03046 Cottbus
3. Gemeinde Neuhausen/Spree
Hauptstraße 1
02929 Neuhausen/Spree
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 16:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Massen-Niederlausitz wurde die Haushaltssatzung des Amtes Kleine Elster für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht. Es gibt Pläne für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ in der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf, der am 10.09.2024 erteilt wurde. Zudem hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Crinitz den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Wohnhaus – Am Spring 26a“ öffentlich auszulegen beschlossen, und der Entwurf ist in der Zeit vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 elektronisch zugänglich gemacht worden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.