Sie gehört der Verbandsgemeinde Oberes Glantal an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66909
Vorwahl
06383
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Auhof, Fichtenhof, Gunzach, Hahnenberg, Hollerhof, Krettenbach, Melbersmhle, Neuhaus, Neumhle, Spitzenmhle, Auhof, Fichtenhof, Gunzach, Hahnenberg, Hollerhof, Krettenbach, Melbersmühle, Neuhaus, Neumühle, Spitzenmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Matzenbach
Hauptstraße 1
66917 Matzenbach
2. Ordnungsamt Matzenbach
Hauptstraße 1
66917 Matzenbach
3. Finanzamt Kaiserslautern
Am Altenhof 1
67657 Kaiserslautern
Gemeinde Matzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.