Maulbronn ist eine Stadt im Enzkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75433
Vorwahl
07043
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMhle, Scheuelberghof, Seidehof, ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMühle, Scheuelberghof, Seidehof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
2. Landratsamt Enzkreis
Pforzheimer Str. 10
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgeramt Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
Gemeinde Maulbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Kick-Off-Meeting zum Schenk-Areal in Maulbronn fand am 18. Januar 2024 statt, um die Vorarbeiten für den Förderantrag zum Sanierungsgebiet zu starten. Der vorläufige Zeitplan ist straff, mit dem Ziel, den Antrag noch 2024 zu stellen. Sollte es einen positiven Förderbescheid geben, könnte es 2025 Bewegung in das Areal geben, aber es wird einige Zeit dauern, bis mit dem Bau begonnen wird, da zunächst die Planungen und der Bebauungsplan erstellt werden müssen.
Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schenk-Areal“ auf der Gemarkung Maulbronn wurde für den Gemeinderat am 11. Dezember 2024 geplant.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.