Meckel ist eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Eifelkreis Bitburg-Prüm                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
407 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
54636                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06568                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Meckel, Hauptstraße 1, 54424 Meckel
2. Gemeindeverwaltung Meckel, Kirchstraße 2, 54424 Meckel
3. Ordnungsamt Meckel, Rathausplatz 3, 54424 Meckel
                        
                        
                            
                                Gemeinde Meckel – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In der Gemeinde Klein Meckelsen wird eine weitere Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet. Der Bebauungsplan sieht die Schaffung von insgesamt ca. 34 Bauplätzen vor, die in zwei Bauabschnitten realisiert werden sollen. Der erste Bauabschnitt umfasst 22 Baugrundstücke und der zweite 12 Baugrundstücke. Diese Maßnahme soll den bestehenden Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde decken und die Attraktivität des Ortes für junge Familien und die junge Bevölkerung erhöhen. Die Baugrundstücke sollen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes realisiert werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.