Im Mittelalter wurde in der Stadt Fernhandel betrieben und sie war Mitglied der Hanse, weswegen sie seit dem 24. Eine große wirtschaftliche Rolle spielt in der Gegenwart der Tourismus. Juli 2012 offiziell die Bezeichnung „Hansestadt“ trägt. Im Mittelalter wurde in der Stadt Fernhandel betrieben und sie war Mitglied der Hanse, weswegen sie seit dem 24
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
7974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59964
Vorwahlen
02982, 02981, 05632
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berge, Roninghausen, Berge, Roninghausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Medebach
Bahnhofstraße 4
59964 Medebach
2. Bürgeramt Medebach
Hauptstraße 1
59964 Medebach
3. Ordnungsamt Medebach
Am Markt 1
59964 Medebach
Gemeinde Medebach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Medebach hat kürzlich den Bebauungsplan Nr. 47 für die Erweiterung des Ringelfeldwegs veröffentlicht. Zudem gibt es die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt. Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 45 „Südwall“, wurde ebenfalls entwickelt und enthält Informationen zum Umweltzustand bei der Nichtdurchführung der Planung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.