Meersburg ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Bodenseekreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88709
Vorwahl
07532
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Riedetsweiler, Riedetsweiler
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
2. Ordnungsamt Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
3. Finanzamt Überlingen
Wilhelmstraße 1
88662 Überlingen
Gemeinde Meersburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Meersburg gibt esSeveral Bebauungsprojekte in der Pipeline:
- Im Baugebiet Bitzäcker in Baitenhausen sind 18 Grundstücke für Ein-, Zweifamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie ein Grundstück für Tiny-Häuser geplant.
- Die Überplanung des Allmendwegparkplatzes beim Feuerwehrhaus steht zur Diskussion, aber die Anzahl der Bauplätze ist noch unklar.
- Ein Bauprojekt in der Daisendorfer Straße mit 24 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern ist baureif.
- Eine Überplanung des Sommertalparkplatzes mit Doppelnutzung ist ebenfalls im Gespräch.
Diese Projekte sind in verschiedenen Stadien der Planung und Genehmigung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.