Das Dorf Meine, das Hauptort dieser Gemeinde ist, wurde erstmals 1007 urkundlich erwähnt, ist aber wahrscheinlich erheblich älter
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38527
Vorwahlen
05304, 05307
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meine, Hauptstraße 1, 38527 Meine
2. Einwohnermeldeamt Meine, Marktstraße 5, 38527 Meine
3. Ordnungsamt Meine, Bahnhofstraße 10, 38527 Meine
Gemeinde Meine – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meine betreffen vor allem die allgemeinen Aspekte und Verfahren around Bebauungspläne rather than specific new developments in Meine.
- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind im Gemeindeamt zugänglich, wobei die Digitalisierung dieser Pläne noch im Gange ist.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten oder Änderungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Meine selbst, aber allgemeine Reformen des Baugesetzbuchs (BauGB) auf nationaler Ebene könnten zukünftig Auswirkungen haben, wie z.B. die Vereinfachung und Beschleunigung von Bauprojekten in angespannten Wohnungsmärkten und die Digitalisierung von Bekanntmachungen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.