Im Landesentwicklungsplan ist Meinerzhagen als Mittelzentrum mit zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen. Meinerzhagen ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58540
Vorwahlen
02354, 02358(Valbert), 02763(Oberingemert), 02357(Fürwigge)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rehsiepen, Weißenpferd, Rehsiepen, Weißenpferd
Adressen:
1. Stadt Meinerzhagen
Rathausplatz 1
58540 Meinerzhagen
2. Kreis Olpe
Kreisverwaltung Olpe
Moltkestraße 2
57462 Olpe
3. Agentur für Arbeit Hagen
Bahnhofstraße 24
58095 Hagen
Gemeinde Meinerzhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat im Februar 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „An der Kirche“ beschlossen. Die Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht und es fand eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung statt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.