Meinheim ist eine Gemeinde mit etwa 850 Einwohnern im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Mittelfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weißenburg-Gunzenhausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
846 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91802                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09146                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Baierleinsmhle, Blosenmhle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermhle, Sägmhle, Wolfsbronn, Baierleinsmühle, Blosenmühle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermühle, Sägmühle, Wolfsbronn                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Meinheim, Hauptstraße 1, 91727 Meinheim  
2. Ordnungsamt Meinheim, Bahnhofstraße 2, 91727 Meinheim  
3. Finanzamt Ansbach, Wassertorstraße 2, 91522 Ansbach
                        
                        
                            
                                Gemeinde Meinheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meiningen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebietes Dreißigacker Ost. Der Stadtrat hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a beschlossen, um weitere Gewerbeflächen südlich bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 12,946 ha. Die Planung umfasst eine geordnete Erschließung und Bebauung, die Schaffung von Verträglichkeit mit benachbarter Wohnnutzung und die Anbindung der neuen Gewerbeflächen durch eine neue Erschließungsstraße. Der Planstand vom November 2020 wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden beteiligt, wobei eine Überarbeitung der Schallimmissionsprognose erforderlich war.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.