Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Meinheim

Meinheim ist eine Gemeinde mit etwa 850 Einwohnern im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91802
Vorwahl
09146
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baierleinsmhle, Blosenmhle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermhle, Sägmhle, Wolfsbronn, Baierleinsmühle, Blosenmühle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermühle, Sägmühle, Wolfsbronn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Meinheim, Hauptstraße 1, 91727 Meinheim
2. Ordnungsamt Meinheim, Bahnhofstraße 2, 91727 Meinheim
3. Finanzamt Ansbach, Wassertorstraße 2, 91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meiningen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebietes Dreißigacker Ost. Der Stadtrat hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a beschlossen, um weitere Gewerbeflächen südlich bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 12,946 ha. Die Planung umfasst eine geordnete Erschließung und Bebauung, die Schaffung von Verträglichkeit mit benachbarter Wohnnutzung und die Anbindung der neuen Gewerbeflächen durch eine neue Erschließungsstraße. Der Planstand vom November 2020 wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden beteiligt, wobei eine Überarbeitung der Schallimmissionsprognose erforderlich war.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.