Meinheim ist eine Gemeinde mit etwa 850 Einwohnern im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91802
Vorwahl
09146
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baierleinsmhle, Blosenmhle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermhle, Sägmhle, Wolfsbronn, Baierleinsmühle, Blosenmühle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermühle, Sägmühle, Wolfsbronn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Meinheim, Hauptstraße 1, 91727 Meinheim
2. Ordnungsamt Meinheim, Bahnhofstraße 2, 91727 Meinheim
3. Finanzamt Ansbach, Wassertorstraße 2, 91522 Ansbach
Gemeinde Meinheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meiningen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebietes Dreißigacker Ost. Der Stadtrat hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a beschlossen, um weitere Gewerbeflächen südlich bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 12,946 ha. Die Planung umfasst eine geordnete Erschließung und Bebauung, die Schaffung von Verträglichkeit mit benachbarter Wohnnutzung und die Anbindung der neuen Gewerbeflächen durch eine neue Erschließungsstraße. Der Planstand vom November 2020 wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden beteiligt, wobei eine Überarbeitung der Schallimmissionsprognose erforderlich war.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.