Meinheim ist eine Gemeinde mit etwa 850 Einwohnern im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91802
Vorwahl
09146
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baierleinsmhle, Blosenmhle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermhle, Sägmhle, Wolfsbronn, Baierleinsmühle, Blosenmühle, Ehlheim, Kurzenaltheim, Oberweiler, Papiermühle, Sägmühle, Wolfsbronn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Meinheim, Hauptstraße 1, 91727 Meinheim
2. Ordnungsamt Meinheim, Bahnhofstraße 2, 91727 Meinheim
3. Finanzamt Ansbach, Wassertorstraße 2, 91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meiningen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebietes Dreißigacker Ost. Der Stadtrat hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a beschlossen, um weitere Gewerbeflächen südlich bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 12,946 ha. Die Planung umfasst eine geordnete Erschließung und Bebauung, die Schaffung von Verträglichkeit mit benachbarter Wohnnutzung und die Anbindung der neuen Gewerbeflächen durch eine neue Erschließungsstraße. Der Planstand vom November 2020 wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden beteiligt, wobei eine Überarbeitung der Schallimmissionsprognose erforderlich war.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.