Meldorf (niederdeutsch: Möldörp bzw
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
7289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25704
Vorwahl
04832
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrck, Elpersbttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Hesel, Jägersburg, Kanzlei, Klampwehr, Liliental, Meldorferhafen, Meldorfermoor, Paradies, Thalingburen, Westerdehling, Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrück, Elpersbüttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Harmswöhrdenerdeich, Hesel
Adressen:
1. Stadt Meldorf, Markt 1, 25704 Meldorf
2. Amtsgericht Meldorf, Breite Straße 2, 25704 Meldorf
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Breite Straße 2, 25704 Meldorf
Gemeinde Meldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
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FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.