Melsdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24109
Vorwahl
04340
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Melsdorf
Am Dorfplatz 1
24113 Melsdorf
2. Amtsgericht Kiel
Dammstraße 4
24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Gemeinde Melsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 15 Melsdorf Ost ist in das Beteiligungsverfahren gegeben und abgeschlossen. In der Gemeindevertretung am 16. März 2022 wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst, und nach der Bekanntmachung des Beschlusses ist der Bauleitplan in Kraft getreten. Als nächster Schritt wird die Erschließung der Fläche vorangetrieben, und ein Investoren-Interessenbekundungsverfahren zum Abverkauf der Grundstücke für zukünftige Mehrfamilienhäuser angeschoben.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.