Mendig ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mendig
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mayen-Koblenz                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9032 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56743                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02652                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Mendig  
   Römerstraße 1  
   56743 Mendig  
2. Bürgeramt Mendig  
   Römerstraße 1  
   56743 Mendig  
3. Ordnungsamt Mendig  
   Römerstraße 1  
   56743 Mendig  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mendig – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Investor Erland Knaf für die Sanierung der ehemaligen Bundeswehr-Siedlung Yellowtown in Mendig ist enttäuscht über die jüngsten Entscheidungen des Mendiger Stadtrats. Der Stadtrat hat trotz einer positiven Bauvoranfrage durch die Kreisverwaltung einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine Veränderungssperre erlassen, was das Projekt erheblich verzögern könnte. Der Investor plant, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen, da die ursprüngliche Versagung des Einvernehmens rechtswidrig war.
Im Fall des Martinswalds hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, trotz des Widerstands von Bürgern und Umweltbedenken. Der Martinswald ist im Flächennutzungsplan als Bodenschutzwald ausgewiesen, und die Bürgerinitiative PRO MENDIG e.V. kritisiert die Beschneidung der öffentlichen Beteiligung und die Umweltprüfung, die dem Investor zugesprochen wurde.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.