Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88512
Vorwahlen
07572, 07576
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jakobstal, Ostrachmhle, Jakobstal, Ostrachmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
2. Landratsamt Sigmaringen
Karlstraße 30
72488 Sigmaringen
3. Bürgeramt Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
Gemeinde Mengen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mengen gibt es aktuell Planungen für den Bebauungsplan „Sporthalle Mengen“, der den Bau einer 3-Feld-Tennishalle mit einem angrenzenden Sanitärtrakt vorsieht. Das Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der Tennisvereine Schallstadt und Mengen. Die Halle soll eine Grundfläche von 50 m x 37 m und eine maximale Höhe von 10 m haben. Der Umweltbericht zum Plan enthält Details zu den umweltrelevanten Belangen, einschließlich der Grundwasserneubildung und der Integration eines Grünordnungsplans. Die Planung berücksichtigt auch Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung