Mengkofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und liegt im Aitrachtal, das zum tertiären Hügelland gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
6063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84152, 84150
Vorwahlen
08733, 08774, 09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Auholz, Berg, Bräugraben, Breitenau, Brettbach, Buchreith, Eglhof, Esterthal, Feldkirchen, Gießbl, Hammeröd, Harpoint, Haunmhle, Hochstraß, Hönigsbach, Huchelwies, Httenkofen, Kattenbach, Klausen, Kleinweichshofen, Kleinweiher, Klosterberg, Kohlschlag, Kothlacken, Kronberg, Krottenthal, Kupfermhl, Limbach, Lohe, Mißlbach, Neukreit, Neukreut, Niedertunding, Oberholsbach, Obersalhof, Oberschellhart, Obertunding, Oberwackerstall, Rasch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mengkofen, Hauptstraße 1, 84152 Mengkofen
2. Finanzamt Landshut, Am Alten Viehmarkt 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Dingolfing-Landau, Ludwigstraße 1, 84130 Dingolfing
Gemeinde Mengkofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.