Merchweiler ist eine Gemeinde im Landkreis Neunkirchen, Saarland
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9672 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66589                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06825                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Merchweiler  
   Hauptstraße 1  
   66589 Merchweiler  
2. Ordnungsamt Merchweiler  
   Hauptstraße 1  
   66589 Merchweiler  
3. Bürgerbüro Merchweiler  
   Hauptstraße 1  
   66589 Merchweiler  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Merchweiler – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat in Merchweiler hat am 01.02.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für die „Wohnstätte WZB Merchweiler“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Vorhabenträgerin, die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH, plant die Errichtung einer Wohnstätte für betreutes Wohnen oder einer Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf im Ortskern von Merchweiler, auf einer derzeit unbebauten Fläche zwischen der Eisenbahnstraße und der Peter-Wust-Straße. Das Plangebiet umfasst etwa 1.800 qm und widerspricht teilweise dem Flächennutzungsplan, der für das Gebiet einen Spielplatz und eine Wohnbaufläche vorsieht. Der Flächennutzungsplan wird daher angepasst. Von bestimmten umweltbezogenen Prüfungen und Erörterungen wird abgesehen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.