Mertesdorf (moselfränkisch: Meertesdaerf) ist ein Weinort im Ruwertal bei Trier und ein anerkannter Erholungsort
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
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Trier-Saarburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1716 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
54318                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
0651                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Friedrichshof, Friedrichshof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Mertesdorf  
   Hauptstraße 1  
   54318 Mertesdorf  
2. Ordnungsamt Trier  
   Am Augustinerhof 2  
   54290 Trier  
3. Bürgeramt Trier-Saarburg  
   Bahnhofstraße 16  
   54439 Saarburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mertesdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.