Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Merzen

Merzen ist eine Gemeinde innerhalb der Samtgemeinde Neuenkirchen im Nordwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49586
Vorwahl
05466
Adresse der Verbandsverwaltung
Alte Poststraße 5–7, 49586 Neuenkirchen
Alte Poststraße 5–7, 49586 Neuenkirchen 49586 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Haferkamp, Hlshoff, Rullkamp, Sdmerzen, Thediek, Haferkamp, Hülshoff, Rullkamp, Südmerzen, Thediek
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Merzen, Hauptstraße 1, 49586 Merzen
2. Ordnungsamt Merzen, Hauptstraße 1, 49586 Merzen
3. Finanzamt Osnabrück, Wüste Straße 1, 49084 Osnabrück
Gemeinde Merzen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.