Merzig (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Meerzisch/Miërzësch, luxemburgisch Mäerzeg, französisch Mercy) ist eine Kreisstadt im Saarland und Verwaltungssitz des Landkreises Merzig-Wadern mit rund 30.000 Einwohnern in 17 Stadtteilen auf 108 km²
Bundesland
Saarland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
29.609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66651–66663
Vorwahlen
06861, 06869
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmhle, Schinkenloch, Schtzenhaus, Wiesenhof, Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmühle, Schinkenloch, Schützenhaus, Wiesenhof
Adressen:
1. Stadt Merzig, Am Stadtgarten 1, 66663 Merzig
2. Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 1, 66663 Merzig
3. Agentur für Arbeit Merzig, Am Bahnhof 5, 66663 Merzig
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Merziger Stadtrat berät über die Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens für den Bau eines neuen Edeka-Marktes in der Rieffstraße mit einer Verkaufsfläche von 2.500 Quadratmetern. Dieses Projekt betrifft jedoch nicht das alte Kaufland-Gelände, wo weiterhin Gespräche über eine Neunutzung laufen.
Zudem plant die Kreisstadt Merzig die Erschließung des Neubaugebietes „Gröbelknöpfchen“ im Stadtteil Brotdorf, um Wohnraum zu schaffen und die bestehende Infrastruktur zu sichern.
Der Stadtrat hat auch den Bebauungsplan „Baugebiet Hönbruch“ beschlossen und die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ zur Entwicklung eines Wohnquartiers beschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.