Messel ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, nordöstlich von Darmstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64409
Vorwahl
06159
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
2. Ordnungsamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
3. Bauamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
Gemeinde Messel – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Messel betreffen die Ablehnung der Baumaßnahme Neugasse, Sackgasse und Schachenweg sowie die Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Roßdörfer Straße. Hierbei wurde in der Gemeindevertreterssitzung am 31.05.2021 die Ablehnung des Bebauungsplans Roßdörfer Straße beschlossen, da die Fraktion der Grünen und andere Parteien Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Bebauung auf die Gemeinde hatten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.