Metten ist ein Markt etwa fünf Kilometer westlich von Deggendorf im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und liegt an der Donau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4170 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94526
Vorwahl
0991
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Frauenmhle, Hochwiese, Kälberweid, Metten, Mettenbuch, Obermettenwald, Paulusberg, Riedfeld, Sandgrube, Schleifmhle, Untermettenwald, Wimpassing, Frauenmühle, Hochwiese, Kälberweid, Mettenbuch, Obermettenwald, Paulusberg, Riedfeld, Sandgrube, Schleifmühle, Untermettenwald, Wimpassing
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Metten, Hauptstraße 1, 94526 Metten
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 1, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Metten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.