Mettenheim ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn (Bezirk und Regierungsbezirk Oberbayern) in Bayern.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3544 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84562                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08631                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof, Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mettenheim  
   Hauptstraße 1  
   84562 Mettenheim  
2. Ordnungsamt Mettenheim  
   Hauptstraße 1  
   84562 Mettenheim  
3. Finanzamt Mühldorf am Inn  
   Schillerstraße 1  
   84453 Mühldorf am Inn  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mettenheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.