Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mettlach

Mettlach (moselfränkisch Mettlich) ist eine Gemeinde im saarländischen Landkreis Merzig-Wadern in Deutschland.
Bundesland
Saarland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
12.044 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66693
Vorwahlen
06864, 06865 (Weiten, Orscholz), 06868 (Nohn, Tünsdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Keuchingen, Ludwinussiedlung, Keuchingen, Ludwinussiedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach

2. Ordnungsamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach

3. Bauamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00 Dienstag: 10:00 - 12:00 Mittwoch: 10:00 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Freitag: 10:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Mettlach hat eine Machbarkeitsstudie für ein City Outlet Center in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Fazit kam. Ein gemeinsames Management für das City Outlet und den Ortskern soll eingerichtet werden, und Mittel aus einem Förderprogramm des Landes wurden beantragt.

- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung 'Bornwies und am Bornweg M ́Rein Bungert'" im Ortsteil Orscholz, um eine Wohnbebauung auf einer bisher unbebauten privaten Grünfläche zu ermöglichen und die bestehende Garage in die Planung einzubeziehen.

- Eine 5. Änderung des Bebauungsplanes "Oberst Danzemergewann" im Ortsteil Orscholz wurde beschlossen, um das zulässige Sortiment der Marktflächen zu erweitern und weitere Betriebe wie Textilfachmärkte, Bäckereien und Nonfooddiscounter zuzulassen.

- Ein neuer Standort für das Feuerwehrgerätehaus in Saarhölzbach wird geplant, da der aktuellen Standort zu wenig Freiflächen und Parkmöglichkeiten bietet.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.