Meuselwitz ist nach Altenburg und Schmölln die drittgrößte Stadt im thüringischen Landkreis Altenburger Land sowie die flächenmäßig drittgrößte Kommune des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
9897 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04610
Vorwahl
03448
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
2. Einwohnermeldeamt Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
3. Ordnungsamt Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
Gemeinde Meuselwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Meuselwitz hat zwei wichtige Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) genehmigt. Die 1. Änderung des FNP für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Sondergebietes "Solarpark Meuselwitz" wurde am 14.05.2024 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Die 3. Änderung des FNP für den Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Falkenhain" wurde am 05.11.2024 genehmigt. Beide Änderungen betreffen Gebiete zwischen der Straße Am Auholz und dem Heukendorfer Weg.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung