Meßkirch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɛskɪrç] ist eine Kleinstadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8513 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
88605                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07570, 07575, 07578                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altheim, Igelswies, Ringgenbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Meßkirch  
   Hauptstraße 25  
   88605 Meßkirch  
2. Landratsamt Sigmaringen  
   Werastraße 2  
   72488 Sigmaringen  
3. Finanzamt Sigmaringen  
   Wilhelmstraße 1  
   72488 Sigmaringen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Meßkirch – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            Die 5. Teil-Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes in Meßkirch befindet sich derzeit im Verfahren. Die Frist der Offenlage zur förmlichen Beteiligung wurde in der Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch-Leibertingen-Sauldorf vom 16.07.2024 beschlossen und fand vom 29.07.2024 bis einschließlich 06.09.2024 statt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.