Michelfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74545
Vorwahlen
0791, 07903, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchernhof, Brkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmhle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz, Niedernhof, Pferrach, Rotesteige, Saaß, Sägmhle, Starkholzbach, Staubershammer, Wasenmeisterei, Weidelwangermhle, Weidlwang, Buchernhof, Bürkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmühle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz
Adressen:
1. Gemeinde Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
2. Ordnungsamt Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
3. Bürgerbüro Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
Gemeinde Michelfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.