Michelfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74545
Vorwahlen
0791, 07903, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchernhof, Brkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmhle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz, Niedernhof, Pferrach, Rotesteige, Saaß, Sägmhle, Starkholzbach, Staubershammer, Wasenmeisterei, Weidelwangermhle, Weidlwang, Buchernhof, Bürkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmühle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz
Adressen:
1. Gemeinde Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
2. Ordnungsamt Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
3. Bürgerbüro Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
Gemeinde Michelfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.