Michelfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74545
Vorwahlen
0791, 07903, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchernhof, Brkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmhle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz, Niedernhof, Pferrach, Rotesteige, Saaß, Sägmhle, Starkholzbach, Staubershammer, Wasenmeisterei, Weidelwangermhle, Weidlwang, Buchernhof, Bürkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmühle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz
Adressen:
1. Gemeinde Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
2. Ordnungsamt Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
3. Bürgerbüro Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
Gemeinde Michelfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.