Michelsneukirchen ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
1715 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93185
Vorwahl
09467
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhofstetten, Bruckmhl, Bucherhof, Dachsberg, Eglsee, Elend, Fichten, Fingermhl, Forst, Glöcklswies, Griesmhl, Guthof, Hagenschwand, Haidhof, Holzmhl, Jammer, Kleingeraszell, Kohlmhle, Krottenthal, Lobmannswies, Lochfeld, Mauth, Momansfelden, Neudeck, Niederhof, Noth, Oberhof, Obermhl, Pfaffengschwand, Quer, Regelsmais, Reichersdorf, Ronberg, StQuirin, Schrötting, Schwaigersried, Schwaighof, Sonnhof, Steinbhl, Straßberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Michelsneukirchen
Hauptstraße 1
94571 Michelsneukirchen
2. Bürgeramt Michelsneukirchen
Hauptstraße 2
94571 Michelsneukirchen
3. Ordnungsamt Michelsneukirchen
Rathausplatz 3
94571 Michelsneukirchen
Gemeinde Michelsneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.