Michelstadt ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis, zwischen Darmstadt und Heidelberg gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
16.078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64720,63925 (Vielbrunn-Brunnthal)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06061,06066 (Vielbrunn),09372 (Vielbrunn-Brunnthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
2. Bürgeramt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
3. Ordnungsamt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
Gemeinde Michelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Michelstadt betreffen die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die durch öffentliche Bekanntmachung im Odenwälder Echo informiert werden. Rechtskräftige Bebauungspläne können auf der Seite „BürgerGis Odenwaldkreis“ eingesehen werden. Es gibt regelmäßige Beteiligungsverfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung und Offenlage, bei der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.