Miltach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2305 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93468                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09944                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Htten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell, Allmannsdorf, Altwies, Anzenberg, Auwies, Dietershof, Eben, Eismannsberg, Heitzelsberg, Höhenried, Holzhof, Hütten, Obergschaidt, Oberndorf, Rabenhof, Riedhof, Voggenzell                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Miltach  
   Rathausstraße 1  
   94568 Miltach  
2. Finanzamt Cham  
   Bahnhofstraße 17  
   93413 Cham  
3. Landratsamt Cham  
   Am Markt 1  
   93413 Cham  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Miltach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.