Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Miltenberg

Miltenberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Unterfranken und gehört seit 1816 zu Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63897
Vorwahl
09371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal, Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadt Miltenberg
Hauptstraße 1
63897 Miltenberg

2. Landratsamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg

3. Finanzamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: Geschlossen Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: Geschlossen Freitag: Geschlossen Samstag: 00:00 - 00:00 Sonntag: Geschlossen
In Miltenberg gibt esSeveral neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Auf dem ehemaligen Baywa-Gelände in Miltenberg sollen 99 barrierefreie Wohnungen entstehen, dafür muss der Bebauungsplan »Setzgasse/Unterer Steigeweg« geändert werden.

- Die Stadt Miltenberg plant die Erweiterung von Freizeitaktivitäten entlang des Mainufers durch den Bebauungsplan „Freizeitgelände an der Martinsbrücke“, der eine Skater- und Pumptrackanlage sowie andere Freizeiteinrichtungen umfasst. Dieser Plan bedarf der Zustimmung und Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bürgstadt und den Wasserbehörden.

- Im Landkreis Miltenberg wird die Bauleitplanung kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Vorgaben angepasst, einschließlich der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Bauleitplanverfahren.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.