Mindelstetten ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pförring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1794 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93349
Vorwahlen
08404, 09446
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hiendorf, Httenhausen, Imbath, Lobsing, Oberoffendorf, Offendorf, Pirkenbrunn, Stockau, Tettenagger, Weiher, Hiendorf, Hüttenhausen, Imbath, Lobsing, Oberoffendorf, Offendorf, Pirkenbrunn, Stockau, Tettenagger, Weiher
Adressen:
1. Gemeinde Mindelstetten, Hauptstraße 1, 93349 Mindelstetten
2. Standesamt Mindelstetten, Hauptstraße 1, 93349 Mindelstetten
3. Finanzamt Kelheim, Bahnhofstraße 5, 93309 Kelheim
Gemeinde Mindelstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.