Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Minden

Mit rund 84.000 Einwohnern ist sie die viertgrößte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
81.857 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32423, 32425, 32427, 32429
Vorwahlen
0571, 05734, 05704
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck, Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck
Adressen:
1. Stadt Minden, Marktplatz 2, 32423 Minden
2. Kreis Minden-Lübbecke, Breite Straße 2, 32423 Minden
3. Amtsgericht Minden, Königstraße 8, 32423 Minden
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 15:30 Donnerstag: 07:30 - 15:30 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Minden hat neue Planungen für das ehemalige Güterbahnhofsgelände aufgenommen. Im November 2022 beauftragte die Stadt das Büro HPP Architekten GmbH mit einer Rahmenplanung, die eine alternative und zukunftsorientierte Nutzung sowie die Schaffung einer neuen Infrastruktur für eine moderne, dem Klimaschutz angepasste Mobilität beinhalten soll. Die Planung sieht eine hochwertige gewerbliche Nutzung des Geländes vor, da Wohnbebauung aufgrund der belasteten Böden nicht vorgesehen ist.

Zudem wurde ein städtebaulicher Entwurf vorgestellt, der eine Hauptachse in Nord-Südrichtung und Gebäudekomplexe entlang dieser Achse vorsieht. Die Altlastensanierung des Geländes wird vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) übernommen, wofür die Stadt Minden einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan benötigt.

Für das Gewerbegebiet nördlich der Karlstraße hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um das bestehende Gewerbeareal auszuweiten. Hier werden derzeit diverse Fachgutachten erstellt, und für Anfang 2020 ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.