Mittelherwigsdorf ist eine sächsische Gemeinde im Landkreis Görlitz.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3533 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
02763                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03583                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf  
   Hauptstraße 1  
   02763 Mittelherwigsdorf  
2. Ordnungsamt Landkreis Görlitz  
   Am Schloß 1  
   02826 Görlitz  
3. Bürgeramt Stadt Görlitz  
   Untermarkt 1  
   02826 Görlitz  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mittelherwigsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.