Mittenaar ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lahn-Dill-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4704 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
35756                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02772 (Bicken, Ballersbach) und 02778 (Offenbach) und 06444 (Bellersdorf)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mittenaar  
   Hauptstraße 30  
   35633 Mittenaar  
2. Ordnungsamt Mittenaar  
   Hauptstraße 30  
   35633 Mittenaar  
3. Bürgerbüro Mittenaar  
   Hauptstraße 30  
   35633 Mittenaar  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mittenaar – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.