Mittenwald ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und liegt im oberen Isartal, knapp 100 Kilometer südlich von München zwischen dem Karwendel- und dem Wettersteingebirge und unmittelbar an der Grenze zu Österreich.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7209 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82481                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08823                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmBrunnstein, AmFerchensee, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee, AmBrunnstein, AmFerchensee, AmGletscherschliff, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mittenwald  
   Bahnhofstraße 14  
   82481 Mittenwald  
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  
   Richard-Wagner-Straße 2  
   82467 Garmisch-Partenkirchen  
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen  
   Ludwigstraße 23  
   82467 Garmisch-Partenkirchen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mittenwald – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Mittenwald gibt es Pläne für ein neues 50-Millionen-Euro-Hotelprojekt, das als aja-Resort realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, und das Projekt soll offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es umfasst eine Hotelanlage mit rund 200 Zimmern, einem Spa-Bereich und einer Tiefgarage. Als nächste Schritte sind der Abschluss des Kaufvertrags und die Ausarbeitung des Bebauungsplans geplant, mit dem Ziel, den Baubeginn noch in diesem Jahr zu starten.
Zusätzlich plant die Marktgemeinde Mittenwald die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige STOV-Gelände, um dort ein Wohngebiet für junge Mittenwalder Bürger zu errichten. Diese Planung umfasst artenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen zum Schutz von Arten wie der Zauneidechse.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.