Mitterskirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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Rottal-Inn                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2211 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84335                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08725                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Bchel, Dachsberg, Eggersbach, Endach, Ermannsreit, Fraundorf, Hammersbach, Hirtl, Holzham, Hubwies, Hummelsberg, Kastengrub, Kirchholzen, Krandsberg, Lacken, Lederhub, Leitenbach, Lidorf, Mayrhof, Mitterschweib, Oberham, Oberschweib, Osten, Poppenberg, Rotheneich, Sauersberg, Siebengattern, Thal, Unterschweib, Winiham, Zankl, Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Büchel                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Mitterskirchen, Hauptstraße 1, 84339 Mitterskirchen  
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut  
3. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 2, 84359 Simbach am Inn  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mitterskirchen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.