Mitterskirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84335
Vorwahl
08725
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Bchel, Dachsberg, Eggersbach, Endach, Ermannsreit, Fraundorf, Hammersbach, Hirtl, Holzham, Hubwies, Hummelsberg, Kastengrub, Kirchholzen, Krandsberg, Lacken, Lederhub, Leitenbach, Lidorf, Mayrhof, Mitterschweib, Oberham, Oberschweib, Osten, Poppenberg, Rotheneich, Sauersberg, Siebengattern, Thal, Unterschweib, Winiham, Zankl, Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Büchel
Adressen:
1. Gemeinde Mitterskirchen, Hauptstraße 1, 84339 Mitterskirchen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 2, 84359 Simbach am Inn
Gemeinde Mitterskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.