Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mitterteich

Mitterteich (bairisch: Miderdeich) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich, zu der auch die beiden benachbarten Gemeinden Leonberg und Pechbrunn gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95666
Vorwahl
09633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Amesmhle, Dobrigau, Großbchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermhle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbchlberg, Kleinsterz, Kriegermhle, Mnchsgrn, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof, Amesmühle, Dobrigau, Großbüchlberg, Großensees, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Hofteich, Hungenberg, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Kriegermühle, Münchsgrün, Oberteich, Pechofen, Terschnitz, Themenreuth, Wiendlhof
Adressen:
1. Stadt Mitterteich
Rathausplatz 1
95666 Mitterteich

2. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth

3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet "Projekt Solarpark Oberteich, bei der Bahn II" - öffentliche Beteiligung vom 16.10.2024 bis 18.11.2024
- 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten
- Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für das Sondergebiet "Solarpark Oberteich bei der Bahn II" - Bekanntmachung der Genehmigung
- Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes mit Bestandteil Landschaftsplan für die 3. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ - erneute öffentliche Beteiligung vom 08.07.2024 bis 22.07.2024
- Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ in Pleußen - Satzungsbeschluss, Inkrafttreten
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Tiny-House-Park am Bad“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.