Die Hochschulstadt Mittweida ist eine Stadt im Landkreis Mittelsachsen im Bundesland Sachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
14.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09648
Vorwahl
03727
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmittweida, Altmittweida
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
2. Bürgeramt Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
3. Ordnungsamt Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
Gemeinde Mittweida – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet ehemaliges RUMA-Gelände“ in Mittweida trat am 21.01.2022 in Kraft. Dieser Plan umfasst eine Fläche von ca. 16.150 m2 und includes eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung an der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, eine 4-geschossige Eckbebauung zur Oststraße und sechs Einfamilienhäuser an der Ost- und Turnerstraße.
In der Gemeinde Altmittweida, die eine Verwaltungsgemeinschaft mit Mittweida bildet, wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet nördliche Dorfstraße 11“ aufgestellt, der bis zu 12 Bauplätze für Einfamilienhäuser vorsieht und im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB realisiert wird. Dieser Plan dient der Nachverdichtung und Revitalisierung brachliegender Flächen innerhalb bebauter Ortslagen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.