Mockrehna ist eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde im Landkreis Nordsachsen im Freistaat Sachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Nordsachsen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5005 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04862                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
034244, 03421 (Klitzschen), 034221 (Langenreichenbach)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mockrehna  
   Hauptstraße 1  
   04827 Mockrehna  
2. Ordnungsamt Mockrehna  
   Hauptstraße 1  
   04827 Mockrehna  
3. Finanzamt Leipzig  
   Riemannstraße 22  
   04107 Leipzig  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mockrehna – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.