Modautal ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
5073 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64397
Vorwahlen
06167, 06254
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Modautal
Hauptstraße 1
64397 Modautal
2. Bürgeramt Modautal
Hauptstraße 1
64397 Modautal
3. Ordnungsamt Modautal
Hauptstraße 1
64397 Modautal
Gemeinde Modautal – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
Der Ortsbeirat von Neunkirchen befürwortet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der die aktuelle Bebauung und Nutzung regeln soll. Die Nutzung soll sich auf die Brennholzverarbeitung begrenzen, und die bebaute Fläche sowie die Lager- und Bearbeitungsfläche darf 5.000 qm nicht überschreiten. Die Erschließung der Straße darf nicht durch den Ort führen, und Lärmschutzmaßnahmen sollen die Landschaft und Biodiversität schützen.
Es gibt Bedenken der Bürger, dass durch den Bebauungsplan keine neue Baulücke oder ein Gewerbegebiet entsteht und dass die Brennholzverarbeitung nicht erhöht wird. Der Vorhabenträger plant, die Nutzungsfläche für Holzlagerung und Sozial- und Sanitärräume zu vergrößern, ohne die Brennholzverarbeitung zu erhöhen.
Weitere Bebauungspläne, wie der Bebauungsplan "Hauswiesen" in der Gemarkung Neunkirchen und der Bebauungsplan "Am Flößchen" in der Gemarkung Klein-Bieberau, sind ebenfalls in der Beratung und Beschlussfassung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.