Sie gehört der Verbandsgemeinde Wirges an
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1342 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56424                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02623                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Lotzenheck, Lotzenheck                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mogendorf  
   Hauptstraße 1  
   56424 Mogendorf  
2. Ordnungsamt Westerwaldkreis  
   Wilhelmstraße 24  
   56457 Westerburg  
3. Einwohnermeldeamt Mogendorf  
   Hauptstraße 1  
   56424 Mogendorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mogendorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.