Monreal ist eine Ortsgemeinde im Tal der Elz im Landkreis Mayen-Koblenz im Land Rheinland-Pfalz, die der Verbandsgemeinde Vordereifel angehört und ihren Verwaltungssitz in Mayen hat
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02651
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burghof, Cond, Geisheckerhof, Lauxhof, Msch, ObereAugstmhle, Schnrenhof, UntereAugstmhle, Burghof, Cond, Geisheckerhof, Lauxhof, Müsch, ObereAugstmühle, Schnürenhof, UntereAugstmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Monreal, Hauptstraße 1, 56729 Monreal
2. Bürgeramt Monreal, Kirchstraße 5, 56729 Monreal
3. Finanzamt Cochem, Moselstraße 1, 56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montreal hat im Rahmen des 2025-Budgets verschiedene Maßnahmen zur Bebauung und zum Wohnraum angekündigt. Dazu gehören die Erhöhung des Budgets für den Wohnungssektor um 100 Millionen Dollar über drei Jahre, die Beschleunigung von Baugenehmigungen durch die Einführung einer maximalen Bearbeitungszeit von 120 Tagen ab Januar 1, und die Erhöhung der Unterstützung für soziale und preisgünstige Wohnprojekte.
Ein gemeinsames Investitionsprojekt der drei Regierungsebenen (Bund, Provinz und Stadt) umfasst 889 neue preisgünstige Wohnungen, die über 570 Haushalte bis Ende 2025 unterbringen sollen. Dieser Plan beinhaltet verschiedene Arten von Wohnungen, einschließlich Familienwohnungen und spezialisierten Wohnungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Zusätzlich plant die Stadt, mehr Gebäudeinspektoren einzustellen, die Unterstützung für Mieterrechtsorganisationen zu erhöhen und weiterhin Billigunterkünfte zu erwerben und zu renovieren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.