Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Monreal

Monreal ist eine Ortsgemeinde im Tal der Elz im Landkreis Mayen-Koblenz im Land Rheinland-Pfalz, die der Verbandsgemeinde Vordereifel angehört und ihren Verwaltungssitz in Mayen hat
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02651
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burghof, Cond, Geisheckerhof, Lauxhof, Msch, ObereAugstmhle, Schnrenhof, UntereAugstmhle, Burghof, Cond, Geisheckerhof, Lauxhof, Müsch, ObereAugstmühle, Schnürenhof, UntereAugstmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Monreal, Hauptstraße 1, 56729 Monreal
2. Bürgeramt Monreal, Kirchstraße 5, 56729 Monreal
3. Finanzamt Cochem, Moselstraße 1, 56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montreal hat im Rahmen des 2025-Budgets verschiedene Maßnahmen zur Bebauung und zum Wohnraum angekündigt. Dazu gehören die Erhöhung des Budgets für den Wohnungssektor um 100 Millionen Dollar über drei Jahre, die Beschleunigung von Baugenehmigungen durch die Einführung einer maximalen Bearbeitungszeit von 120 Tagen ab Januar 1, und die Erhöhung der Unterstützung für soziale und preisgünstige Wohnprojekte.

Ein gemeinsames Investitionsprojekt der drei Regierungsebenen (Bund, Provinz und Stadt) umfasst 889 neue preisgünstige Wohnungen, die über 570 Haushalte bis Ende 2025 unterbringen sollen. Dieser Plan beinhaltet verschiedene Arten von Wohnungen, einschließlich Familienwohnungen und spezialisierten Wohnungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Zusätzlich plant die Stadt, mehr Gebäudeinspektoren einzustellen, die Unterstützung für Mieterrechtsorganisationen zu erhöhen und weiterhin Billigunterkünfte zu erwerben und zu renovieren.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.