Montabaur [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɔntabauɐ] ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Sitz der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist gleichzeitig Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der weitere 24 Ortsgemeinden angehören
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56410
Vorwahl
02602
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Frinksmhle, Grubenfeld, Marauermhle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mhle, Stunzenmhle, Frinksmühle, Grubenfeld, Marauermühle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mühle, Stunzenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Montabaur
Am Schloß 1
56410 Montabaur
2. Landkreis Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 24
56410 Montabaur
3. Agentur für Arbeit Montabaur
Bahnhofstraße 16
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinderat haben das Bauleitverfahren für die Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) eingeleitet. Der Bebauungsplan soll die Verkaufsfläche auf 19.800 Quadratmeter nahezu verdoppeln. Die Investoren haben ihre ursprüngliche Planung angepasst, um mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinzustimmen.
Die SGD Nord hat unter Auflagen zugestimmt, und es wurden Obergrenzen für die Verkaufsflächen verschiedener Sortimentsgruppen definiert. Der Stadtrat hat den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren einstimmig beschlossen, mit Schwerpunkt auf dem Thema Verkehr, da ein größeres FOC mehr Besucher und Verkehr verursachen wird.
Ein Verkehrsgutachten von 2019 wird aktualisiert, und die Ergebnisse werden im Rat beraten. Die Verbandsgemeinde passt ihren Flächennutzungsplan an, um das gesamte Areal als Sondergebiet FOC auszuweisen.
Die Stadt Koblenz plant, gegen den Bebauungsplan eine Normenkontrolle anzustrengen, da sie befürchtet, dass die Erweiterung Kaufkraft aus den umliegenden Städten abziehen und zu Geschäftssterben führen könnte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.