Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Moorgrund

Moorgrund ist eine Gemeinde im Wartburgkreis in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
3351 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36433
Vorwahlen
03695, 036929 (OT Etterwinden), 036925 (OT Kupfersuhl)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Am Rain (OT Gumpelstadt)36433 Moorgrund
Am Rain (OT Gumpelstadt)36433 Moorgrund 36433 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moorgrund, Hauptstraße 1, 98593 Moorgrund
2. Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Am Schloß 2, 98617 Meiningen
3. Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Am Steinweg 2, 99086 Erfurt
Gemeinde Moorgrund – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.