Morsbach ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
10.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51597
Vorwahl
02294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhofen, Alzen, AlzenerWeg, Alzerberg, Au, Birzel, Bitze, Böcklingen, Buchenmhle, Busenbach, Euelsloch, Hahn, Halle, Heide, Hellerseifen, Hemmerholz, Hohhäuschen, Hlstert, Kappenstein, Kömpel, Korseifen, Ltzelseifen, Neuhöhe, Niederdorf, Niederellingen, Niederwarnsbach, Niederzielenbach, Oberellingen, Oberwarnsbach, Ortseifen, Rhein, Rom, Rossenbach, Schlechtingen, Seifen, Siedenberg, Solseifen, Springe, Stentenbach, Stockshöhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
2. Bürgeramt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
3. Ordnungsamt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
Gemeinde Morsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Morsbach wurde der Bebauungsplan "Hofackerweg" im Ortsteil Morsbach im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und am 12. August 2022 ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Befriedigung der gestiegenen Nachfrage nach Bauland und schließt an bestehende Wohnbebauung an.
Der Plan setzt eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 fest und erlaubt nur Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Das geplante Baugebiet liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Titting und grenzt an die Schutzzone des Naturparks Altmühltal.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes, das bis Ende 2022 das Baugesetzbuch novelliert und das beschleunigte Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau ermöglicht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern