Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Morsbach

Morsbach ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
10.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51597
Vorwahl
02294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhofen, Alzen, AlzenerWeg, Alzerberg, Au, Birzel, Bitze, Böcklingen, Buchenmhle, Busenbach, Euelsloch, Hahn, Halle, Heide, Hellerseifen, Hemmerholz, Hohhäuschen, Hlstert, Kappenstein, Kömpel, Korseifen, Ltzelseifen, Neuhöhe, Niederdorf, Niederellingen, Niederwarnsbach, Niederzielenbach, Oberellingen, Oberwarnsbach, Ortseifen, Rhein, Rom, Rossenbach, Schlechtingen, Seifen, Siedenberg, Solseifen, Springe, Stentenbach, Stockshöhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

2. Bürgeramt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

3. Ordnungsamt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Morsbach wurde der Bebauungsplan "Hofackerweg" im Ortsteil Morsbach im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und am 12. August 2022 ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Befriedigung der gestiegenen Nachfrage nach Bauland und schließt an bestehende Wohnbebauung an.

Der Plan setzt eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 fest und erlaubt nur Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Das geplante Baugebiet liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Titting und grenzt an die Schutzzone des Naturparks Altmühltal.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes, das bis Ende 2022 das Baugesetzbuch novelliert und das beschleunigte Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau ermöglicht.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.