Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Murrhardt

40 km nordöstlich von Stuttgart im Herzen des Schwäbisch-Fränkischen Waldes an der Idyllischen Straße, der Bahnstrecke Waiblingen–Schwäbisch Hall-Hessental. Murrhardt ist eine Kleinstadt im Rems-Murr-Kreis, ca
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
13.924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71540
Vorwahlen
07192, 07184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsiedlung, Berghöfle, Braunhalde, Ebene, Eulenhöfle, Gaisbhl, Haarbach, Hasenhof, Hausen, Hinterbchelberg, Hintermurrhärle, Hinterwestermurr, Hirschkeller, Hirschsägwerk, HördterMhle, Hördthof, Hoffeld, Hohenstein, Jägerhof, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klettenhöfle, Köchersberg, Lutzensägmhle, Mettelberg, Plapphof, Raithöfle, Retzenhof, Rupphof, Sauerhöfle, Schloßhof, Schwammhof, Schwarzenmhle, Siebenknie, Siegelsberg, Sommerhaus, Spechtshof, Steinberg, Vordermurrhärle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt

2. Ordnungsamt Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt

3. Finanzamt Waiblingen
Stuttgarter Str. 1
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26. September 2024 die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Am Höllbächle“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 14. Oktober bis 15. November 2024 öffentlich aus. Dieser Plan soll dringend benötigten Wohnraum für den Geschosswohnungsbau schaffen.

Zudem wurde nach fast einjähriger Verzögerung der Bebauungsplan für das Schweizer-Areal Süd einstimmig verabschiedet, wo sechs Mehrfamilienwohnhäuser mit 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Auf dem Ochsen-Areal in Fornsbach wird bis Frühjahr 2026 eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit 16 Eigentumswohnungen errichtet.

Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil hat zu Verzögerungen in den Bebauungsplanverfahren geführt, insbesondere weil Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.