Mutlangen ist eine Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
6799 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73557
Vorwahl
07171
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Pfersbach, Pfersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
2. Ordnungsamt Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
3. Bürgerbüro Mutlangen
Hauptstraße 30
73557 Mutlangen
Gemeinde Mutlangen – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mutlangen betreffen den Bebauungsplan Erlgasse-Ost, der am 25. November 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan umfasst eine detaillierte Begründung, einen Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung und weitere Anlagen zur Ersatzmaßnahmen und Baugrunduntersuchung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.