Mutlangen ist eine Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ostalbkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6799 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
73557                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07171                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Pfersbach, Pfersbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mutlangen  
   Hauptstraße 30  
   73557 Mutlangen  
2. Ordnungsamt Mutlangen  
   Hauptstraße 30  
   73557 Mutlangen  
3. Bürgerbüro Mutlangen  
   Hauptstraße 30  
   73557 Mutlangen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mutlangen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mutlangen betreffen den Bebauungsplan Erlgasse-Ost, der am 25. November 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan umfasst eine detaillierte Begründung, einen Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung und weitere Anlagen zur Ersatzmaßnahmen und Baugrunduntersuchung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.